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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBGV, GUV4 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen513885
Datum11.10.2008 17:29      MSG-Nr: [ 513885 ]1859 x gelesen

Moin,

warum sollte man das tun müssen, sofern von dieen Gerätschaften keine Gefahr ausgeht und man den Platz nicht für ein Ersatzgerät benötigt? Wenn ein Besen am Samstag Abend die Hälfte seiner Borstenbüschel verloren hat, ist er zwar nicht mehr wirklich als Besen zu gebrauchen, tut aber auch keinem weh. Warum _muss_ man ihn dann bis zur Ersatzbeschaffung am Montag runternehmen? Zum Katze aus'm Baum scheuchen gehts auch ohne Borsten...


Gruß,
Thorben



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 11.10.2008 17:14 Mori7tz 7S., Parsberg
 11.10.2008 17:26 Sven7 R.7, Brakel
 11.10.2008 17:26 ., Neuburg
 11.10.2008 17:29 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS

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