Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Notstromversorgung oder Notbeleuchtung in wie weit notwendig? | 51 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 513917 |
Datum | 12.10.2008 01:47 MSG-Nr: [ 513917 ] | 16627 x gelesen |
Infos: | 14.10.08 Leitfaden Notstromversorgung 14.10.08 Basisschutz für Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen 14.10.08 Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und Krisenmanagement Leitfaden für Unternehmen und Behörden
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Themengruppe: | Katastrophenschutz |
Moin,
Geschrieben von Manuel Rauber
Aber meine Frage geht eher in die Richtung, was muss man als Feurwehr überhaupt (gesetzlich, bzw. nach UVV) vorhalten, muss eine Notstromversorgung bzw. eine Notbeleuchtung vorhanden sein, wenn ja für wie lange?
Also wenn wir ein Feuerwehrhaus als Arbeitsstätte betrachen könnte dir vielleicht folgender Vortrag weiter helfen. Rechtsgrundlagen sind auch drin.
Gutes Licht
Viel wichtiger ist jedoch die Frage:
Was braucht man wirklich?
Als Stützpunktwehr (angenommene Lage "massives Hochwasser" oder "Schneechaos") sollte man autonom arbeiten können. D.h. eigenen Strom und Heizung! (z.B. Mittels Blockheizkraftwerk)
Wer sich an das Schneechaos vor einiger Zeit erinnert, kann sich das gut ausmahlen.
Öffentliche Versorgung (Strom, Heizung, Telefon, Treibstoff) ausgefallen.
Von daher - lieber Klotzen als Kleckern!
"Wer aufhört besser zu werden hört auf gut zu sein!" (unbekannt)
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| 11.10.2008 21:03 |
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Manu7el 7R., Wolfach |
| 12.10.2008 01:47 |
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Oliv7er 7R., Wettenberg | |