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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Notstromversorgung oder Notbeleuchtung in wie weit notwendig? | 51 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 513981 | ||
Datum | 12.10.2008 18:32 MSG-Nr: [ 513981 ] | 15760 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hanswerner Kögler Die "Elektronik" startet keine NEA dazu braucht es einen Akku. Wer wechselt diesen in den erforderlichen Fristen, wer tauscht den Treibstoff aus, weil DAS Ereignis nur alle 20-30 Jahre vorkommt? Was ist denn das für ein Argument? Treibstoff und Batterie müssen bei JEDEM Notstromaggregat gewartet werden, unabhängig davon, ob das Aggregat eine Startautomatik hat oder nicht. Das ist ja der Grund weshalb ich sage, dass ob mit oder ohne Startautomatik der Wartungsaufwand NICHT höher ist. Wenn Du also ein "manuelles" Aggregat hast und dort in 30 Jahren weder Starterbatterie noch Tribstoff prüfst bzw. austauscht, wird das auch nicht anlaufen. Der Akku wird ja (solange Netzspannung anliegt) geladen - dürfte also für die Dauer von etwa 5 Jahren halten (grobe Schätzung); ein solcher Akku kostet "nicht die Welt". ICQ-Status: ![]() | ||||
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