Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Notstromversorgung oder Notbeleuchtung in wie weit notwendig? | 51 Beiträge |
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 513994 |
Datum | 12.10.2008 19:09 MSG-Nr: [ 513994 ] | 15674 x gelesen |
Infos: | 14.10.08 Leitfaden Notstromversorgung 14.10.08 Basisschutz für Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen 14.10.08 Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und Krisenmanagement Leitfaden für Unternehmen und Behörden
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Themengruppe: | Katastrophenschutz |
Stromerzeuger , mobiler Generator bis 60kVA ohne Synchronisiereinrichtung (THW)
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Hallo,
Geschrieben von Andreas Schneider
Das SEA meiner Dienststelle läuft einmal pro Monat an - einfach, um zu sehen, ob es auch im Notfall noch anspringt.
Da keine (steuerfinanzierte) "Dienststelle" sondern "Marktwirtschaft": Bei meinem AG ist es 1x im Jahr.
Eine "Revision" durch den Kundendienst findet einmal jährlich statt; ich denke, dass ähnlich Intervalle auch bei der Feuerwehr möglich sein sollten.
Alles ist möglich, wenn man es auch bezahlen will... (Kosten/Nutzen-Gedanke)
Aber mal etwas anderes: In einem Beitrag wurde ein Blockheizkraftwerk angesprochen. Hat jemand Ahnung, ab welcher Größe sich so etwas rentiert? Wäre ja auch eine gewinnbringende Investition der Gemeinde, wenn der "überschüssige" Strom verkauft werden kann - ähnlich wie eine Solaranlage auf dem Gerätehausdach.
BHKW haben keine besonderen Stromeinspeisevergütungen, wie es derzeit Solaranlagen (noch) haben.
mkg hwk
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