Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Notstromversorgung oder Notbeleuchtung in wie weit notwendig? | 51 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 514007 |
Datum | 12.10.2008 19:39 MSG-Nr: [ 514007 ] | 15532 x gelesen |
Infos: | 14.10.08 Leitfaden Notstromversorgung 14.10.08 Basisschutz für Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen 14.10.08 Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und Krisenmanagement Leitfaden für Unternehmen und Behörden
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Themengruppe: | Katastrophenschutz |
Hallo zusammen!
Zu Hanswerners Antwort wollte ich auch nochmals was sagen: Meine Dienststelle ist eine JVA - also im weitesten Sinne auch eine "Einrichtung der Gefahrenabwehr". Somit ist es wichtig, dass die vorhandene Notstromanlage eben unter allen Umständen einsatzbereit ist - deshalb auch die monatlichen Probeläufe im Gegensatz zu den von Dir, Hanswerner, genannten jährlichen Intervallen.
Da die Feuerwehr genauso wie eine JVA auch im Notfall funktionieren muss, sehe ich den angesprochenen "Kosten-Nutzen-Gedanken" ein wenig in den Hintergrund treten: Wir wollen eine höchstmögliche Sicherheit (ist ja in meinem Bundesland erklärter Wille der geschäftsführenden Regierung, Hessen zum sichersten Bundesland zu machen), also müssen wir auch auf solche Notfälle vorbereitet sein. Aus diesem Blickwinkel betrachtet sollte also die Investition in eine - wie auch immer geartete - Netzersatzanlage nicht rein unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt betrachtet werden. Immerhin leisten wir uns ja auch andere Investitionen im Bereich Katastrophenschutz, bei denen das Kosten-Nutzen-Verhältnis eher sekundär ist (Beispiel ABC-Erkunder / GWStrSp; hier auf die "Zivilschutz"-Komponente bezogen (Nachweis von ABC-Kampfstoffen)).
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