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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein.. der Schwachsinn kennt keine Grenzen | 33 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 514108 | ||
Datum | 13.10.2008 10:46 MSG-Nr: [ 514108 ] | 9542 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Sebastian Laschka wenn Personen ohne Zusatzausbildung 4,25 Tonnen Die 4,25 to gehören (im Zuge einer Bereinugung des EU Führerscheinrechts) generell zugelassen, da ein Transporter mit 4,25 to einfacher zu fahren ist als ein 3,5 to Transporter mit einem 750 kg Anhänger oder ein 2 to PKW mit einem 1,5 to Anhänger. Z.B. in der Form für Klasse B: Kraftfahrzeuge auch mit einachsigen Anhängern bis zu einer zulässigen Zuggesamtmasse von 4250 Kg. Natürlich nicht nur für FW und RD sondern auch für alle anderen. Gruß Ingo | ||||
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