Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | mangelnder Dienstbesuch freigestellter Helfer im Katastrophenschutz | 46 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 514164 |
Datum | 13.10.2008 19:26 MSG-Nr: [ 514164 ] | 9357 x gelesen |
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Geschrieben von = anonym = Mit der Hoffnung, aufgrund des Alters oder des Beziehungsstatus (verheiratete werden nicht gezogen) ausgemustert zu werden.
Weder Alter noch Familienstand zum Zeitpunkt der Aufhebung der Freistellung sind relevant. Maßgeblich ist das Alter und der Familienstand zum Zeitpunkt er Unterschrift unter die VErpflichtungserklärung.
Und es kostet mich genau einen Anruf beim Sachbearbeiter des KWEA der immer vertrauensvoll meine Wehrübungen geplant und einberufen hat, dann geht auch jemand mit 27, verheiratet und 2 Kinder treu dienen und tapfer verteidigen, wenn er ein Ex-Freigestellter ist.
Geschrieben von = anonym = Gibt es Handhabe für Freigestellte die diese Praxis betreiben, wie z.B. Disziplinarmaßnahmen oder Bußgeld?
Wichtig: saubere Dokumentation. Sprich Dienstbesuch und fehlen dokumentieren. "Abmahnung" nur schriftlich gegen Empfangsvollmacht. Danach Meldung an LRA zwecks Einleitung des OWi-VErfahrens.
Geschrieben von = anonym = Wie oft darf man diese anwenden? Einmal im Jahr oder je Vergehen?
i.d.R. wird man nicht gleich mit den 1.000€ anfangen, sondern z.B. mit 100€ und das dann bei jedem Vergehen steigern.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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