News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein.. der Schwachsinn kennt keine Grenzen | 33 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 514172 | ||
Datum | 13.10.2008 20:56 MSG-Nr: [ 514172 ] | 9209 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Also bei uns Blauen wird das wie folgt durchgeführt Führerschein CE wird vom Bund bezuschußt/ bezahlt, Fahrer muss sich für 5 Jahre verpflichten. Nach erhalt der Fahrerlaubniss darf er kein Meter ein blaues Auto bewegen! Erst muss erst den THW Führerschein erwerben. Theoerie : Noch mal Abfahrtkontrolle etc, Wartung und Interwalle, Fahrten mit Sosi und Blaulicht+ Rechtsgrundlagen, Verhalten bei einen Unfall Prüfung Theorie, Ankreuztest. Praxis. Einweisung in Winde, Allrad, Wandler Getriebe + Ausbildungsfahrt und Prüfungsfahrt Erst jetzt darf ein Fahrer ein großes wie auch ein kleines blaues Fahrzeug bewegen Zum Erhalt des blauen Führerschein ist es Notwendig eine Jährliche Theoretische Kraftfahrer Belerhrung zu besuchen. Diese Ausbildung wird von einen Bereichsausbilder der Geschäftstelle durchgeführt. Dieser Ausbilder muss hierführ einen Lehrgang an den BUS besucht haben Zusätzliche Ausbildung wie Ladekran etc werden auch auf der Basis von Berreichsausbildung Jährlich durchgeführt oder von der Dekra. Gillt auch für solche Dinge wie Gabelstapler Radlader etc. Gunnar BÖH THW Pfedelbach | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|