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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | |||
Thema | mangelnder Dienstbesuch freigestellter Helfer im Katastrophenschutz | 46 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 514179 | |||
Datum | 13.10.2008 21:39 MSG-Nr: [ 514179 ] | 9132 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer Weder Alter noch Familienstand zum Zeitpunkt der Aufhebung der Freistellung sind relevant. Maßgeblich ist das Alter und der Familienstand zum Zeitpunkt er Unterschrift unter die VErpflichtungserklärung. Leider wird die aktuelle Tauglichkeit als Maßstab genommen. Und seit man T3 abgeschafft hat... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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