Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | mangelnder Dienstbesuch freigestellter Helfer im Katastrophenschutz | 46 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 514200 |
Datum | 13.10.2008 23:29 MSG-Nr: [ 514200 ] | 9193 x gelesen |
Tach, Post!
Geschrieben von Dirk BrokatzkyWOW hast Du eine Macht! Da ist es Dir sicher auch egal wenn jemand brav fünf von seinen sechs Jahren der Feuerwehr gedient hat und nun einen Durchhänger hat.
Wie egal ist es denn der Bundeswehr, wenn ein Grundwehrdienstleistender nach sieben Monaten einen Hänger hat? Kann der einfach sagen "Nee du, laß mal, mein Meerschweinchen hat gerade Bauchschmerzen, ich komm jetzt mal vierzehn Tage nich"?
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)
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