News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein.. der Schwachsinn kennt keine Grenzen | 33 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 514282 | ||
Datum | 14.10.2008 12:44 MSG-Nr: [ 514282 ] | 8972 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Bei diesem Beitrag aus Wittmund finde ich es interessant, dass dort offensichtlich eine Initiative von Feuerwehrangehörigen für Feuerwehrangehörige ausgeht. Man entbindet also den Brandschutzträger in einem gewissen Maß von seiner Verantwortung zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Brand-und Katastrophenschutzes (hier durch das Nicht-Vorhalten geeigneten Personals). Ich weiß, dass es der Denkweise jedem oder jeder Feuerwehrangehörigen widerstrebt Einsätze nicht oder nicht ausreichend ablaufen zu lassen, weil die Rahmenbedingungen magelhaft sind (in der angesprochenen Thematik eben Nicht-Einsatz eines Großfahrzeuges magels ausgebildeter Fahrer), aber vielleicht bewegt sich nur etwas, wenn der Mangel der breiten Masse augenscheinlich wird. Traurig aber wahr. Bei der Bundeswehr gilt der flapsige Spruch: "Melden macht frei - und belastet den Vorgesetzten!". Ich würde also dem Brandschutzträger nachweisbar melden, dass und wo der Brandschutz-und Katastrophenschutz zu welcher Zeit nicht ordnungemäß durchführbar ist und nicht auf eigene Faust Aktionen initiieren. Meine private Meinung. Ich habe meine Ausführungen ferner allgemein und nicht auf einen Einzelfall bezogen gemeint. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|