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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | First Responder in Rheinland-Pfalz | 17 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8E., Scherneck / Bayern | 514325 | ||
Datum | 14.10.2008 18:09 MSG-Nr: [ 514325 ] | 7923 x gelesen | ||
Hallo ! Also ich kann jetzt nur von Bayern sprechen, aber ich denke das ist eine Grundsätzliche Frage, die überall gleich zu beantworten ist. Also Du musst Mitglied in der Organisation die den FR durchführt sein um versichert zu sein. Der jeweilige Träger des FR muss ja die Gruppe bei sich genehmigen bzw. eingliedern. Dadurch versichert er dann auch die Mitglieder die diesen Dienst tun. Beim DRK bzw. einer HiOrg ist die Bereitschaftsführung die genehmigende Stelle, bei einer FW ist es die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Genehmigt die Gemeindeverwaltung einer Ihrer Feuerwehren den FR-Dienst, so ist das ein Dienst der jeweiligen FW und der FR-Einsatz ist versicherungstechnisch wie ein FW-Einsatz. Gruß Eisi | ||||
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