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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | mangelnder Dienstbesuch freigestellter Helfer im Katastrophenschutz | 46 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 514608 | ||
Datum | 15.10.2008 18:33 MSG-Nr: [ 514608 ] | 8703 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Brokatzky Na dann will ich mal für Dich hoffen, dass Du diese Einstellung so weiter durchziehen kannst. Nicht das plötzlich jemand daher kommt und sagt:" Pass mal auf in letzter Zeit klappt das mit Dir nicht mehr so richtig, es wäre besser wenn Du die Feuerwehr verlässt". Wenn ich keine Zeit mehr habe, einer Aufgabe oder einem Hobby so nachzugehen wie es erforderlich ist habe ich es immer so gehalten, daß ich das dann konsequent auch nicht mehr mache. Und du verwechselst Freistellung für den ZS mit dem Feuerwehrdienst. Natürlich kann jemand weiter bei der Feuerwehr bleiben. Er muß nur seiner Pflicht Grundwehrdienst zu leisten entsprechend nachkommen. Wie gesagt. Das Zauberwort heißt "dienen". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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