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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemluftversorgung verunfallter Geräteträger (SiTr)22 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW514711
Datum16.10.2008 10:29      MSG-Nr: [ 514711 ]13058 x gelesen

Geschrieben von Bach RüdigerWelche Form der Atemluftversorgung setzt ihr für die Atemluftversorgung ein.

Dräger-L-PA mit Y-Stück und Rettungslungenautomaten in Tasche (ggf. an PA, damit nach Auffassung EXAM/Ref. 8 unzulässig, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die Tasche geprüft ist)

Aufgrund der bisherigen Diskussion um die (Un-)Zulässigkeit von Rettungs-PA, die seit Jahren z.B. in den USA eingesetzt werden (RIT-Pack) bisher nur "normale" PA in einer Rettungstasche nach Vorbild der BF Köln. Wie wir heute wissen, sind wir damit genauso "unzulässig", weil auch diese Kombination eine neue PSA sein soll, die nicht so geprüft ist und wir damit auch in diesem Fall zum Hersteller werden.
Wir werden daher weiter nach einer geeignete Einzelflaschen-Druckminderer-verlängerteMD-Leitung-Tasche suchen, die leichter und weniger "groß" ist, als das bisherige Modell und aus geprüften Baukomponenten (PA-Technik) besteht. Nur hab ich noch keine gefunden, die das Problem des Schutzes des relativ empfindlichen Flaschenhalses einigermaßen löst. (Da hat H. Siebrecht m.E. absolut recht, dass man ungeschützte Flaschenhälse nicht einfach in mehr oder weniger einfachen Umhängebeuteln in kritischen Lagen tragen sollte...)


Fazit:

1. Derzeit ist man schneller "geprüft und zulässig" mangels geeigneter Ausrüstung tot, als ungeprüft aber sicherer lebendig! (Hab ich vor Jahren nach etlichen Monaten frustraler Diskussion schon mal ähnlich in einem Kommentar im Fw-Mag geschrieben.)

2. Da die "geprüfte" Situation zu einer höheren Gefährdung der Mitarbeiter/Einsatzkräfte führt, ist in einer Gefahrenbewertung das Vorgehen mit sinnvoll ausgewählten und ggf. als solches ungeprüften Geräten angezeigt. M.E. macht man sich sogar heute eines Verstoßes gegen Regeln der Technik schuldig, wenn man darauf z.B. verzichtet (vgl. Problem mit den ebenfalls ungeprüften Notsignalgebern, soweit sie nicht am PA integriert sind)!


Geschrieben von Bach Rüdiger(Fa. Dräger hat zur Zeit ein Gerät in der Zulassung)

Dräger kennt das Problem schon fast 10 Jahre....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 16.10.2008 09:51 Bach7 R.7, Frankfurt
 16.10.2008 10:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 17.10.2008 12:29 Andr7eas7 B.7, Lübeck
 24.02.2009 19:31 Bach7 R.7, Weitolshausen
 26.02.2009 17:07 Flor7ian7 G.7, Osnabrück
 26.02.2009 17:55 Alex7and7er 7P., Untermerzbach
 26.02.2009 18:06 Bach7 R.7, Weitolshausen
 26.02.2009 19:06 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 27.02.2009 09:01 Domi7nik7 K.7, Dielheim
 27.02.2009 12:49 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 17.05.2011 13:14 jürg7en 7s., Trier
 18.05.2011 09:53 Tobi7as 7L., Riegelsberg
 26.02.2009 23:35 ., Lüneburg
 27.02.2009 08:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.02.2009 09:26 ., Lüneburg
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 27.02.2009 08:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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