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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fehlzeiten bei Lehrgang auf Kreisebene | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 514877 | ||
Datum | 16.10.2008 22:02 MSG-Nr: [ 514877 ] | 3127 x gelesen | ||
Geschrieben von Torsten Ernst Hallo Regelung Ba-Wü für alle Lehrgänge: Fehlzeiten von 5% zulässig, wenn die fehlenden Unterrichtseinheiten in einem anderen Lehrgang der selben Art nachholt. Sprich unterm Strich mußt Du alles gelernt haben, erst dann ist der Lehrgang abgeschlossen. 5% kannst Du aber auch in einem anderen Lehrgang der selben Art nachholen. Und genau so handhabe ich das als Lehrgangsleiter im TrM1, SprFu und TrFü. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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