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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ab wieviel Stunden Mahlzeit ausgeben? | 27 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 515014 | ||
Datum | 17.10.2008 15:44 MSG-Nr: [ 515014 ] | 7852 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Josef Fischer Nun meine Frage ist die Versorgung von Einsatzkräften mit Trinken und Essen irgendwo festgelegt? Ab Stunde X Getränke ab Stunde Y Essen? Für Bayern ist das im Fw-Gesetz geregelt: Kostenlose Verpflegung ab vier Stunden. Diese vier Stunden werden auch sonst als Richtgröße im Rahmen des GMV angewendet. Gruß Markus | ||||
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