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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ab wieviel Stunden Mahlzeit ausgeben? | 27 Beiträge | ||
Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 515015 | ||
Datum | 17.10.2008 15:46 MSG-Nr: [ 515015 ] | 8031 x gelesen | ||
Was heißt Diskussion sie wollten hald wissen ob das wirklich nötig war das wir zwischen der 4. und 6. Einsatzstunde die Kräfte immer im wechsel aus dem Einsatz genommen haben und verpflegt haben. Wir hatten 3 Einheiten á 4-8 Personen(LF8, MTW/KEF und Transportfahrzeug des Bauhofs). Der Einsätze wurden weiter ohne Pause abgearbeitet also die Kräfte die im Gerätehaus waren besetzten dann das Fahrzeug. Wenn die dann mit Essen fertig waren haben die dann eben ein anderes Fahrzeug besetzt. Es ging nur darum ob es dafür einen Gesetzestext gibt unser Kommandant hat dann klar gestellt entweder die Gemeinde kommt für die Kosten in höhe von 200€ auf oder wir bestellen das nächste mal den Versorgungszug des DRKs die bekommen schonmal ohne die Gulaschkanone anzuheizen 500€ dann hat es funktiniert. | ||||
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