Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ab wieviel Stunden Mahlzeit ausgeben? | 27 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 515125 |
Datum | 17.10.2008 19:56 MSG-Nr: [ 515125 ] | 7587 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Tach, Post!
Geschrieben von Hanswerner KöglerGesetzlich gibt es keinen GMV ;-), aber ein Arbeitszeitgesetz, welches dem Waldarbeiter, Steinbrecher, Stahlarbeiter und natürlich auch allen Anderen erst nach 6h eine Pause von 30min zugesteht! (nach 8h von 45min, wobei die Pausenzeit über die Zeit verteilt werden kann).
Das ArbZG besagt, dass bei Arbeitszeiten von 6-9 h die Ruhepause mindestens 30 min., bei Arbeitszeiten über 9 h die Ruhepause mind. 45 min. betragen muss. Es gesteht nicht "erst nach 6h eine Pause von 30min" zu, sondern besagt, dass nach SPÄTESTENS sechs Stunden Arbeitszeit die Ruhepause erfolgen muss.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)
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