Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Ab wieviel Stunden Mahlzeit ausgeben? | 27 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 515139 |
Datum | 17.10.2008 20:27 MSG-Nr: [ 515139 ] | 7449 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
gesunder Menschenverstand
gesunder Menschenverstand
Tach, Post!
Geschrieben von Hanswerner KöglerWas willst Du damit eigentlich "verbessernt" sagen, wenn dir dein AG bei TZA von 6h keine Pause (zum Essen) zugesteht?
Das
Geschrieben von Hanswerner KöglerGesetzlich gibt es keinen GMV ;-), aber ein Arbeitszeitgesetz, welches dem Waldarbeiter, Steinbrecher, Stahlarbeiter und natürlich auch allen Anderen erst nach 6h eine Pause von 30min zugesteht!
korrektweise
Gesetzlich gibt es keinen GMV ;-), aber ein Arbeitszeitgesetz, welches dem Waldarbeiter, Steinbrecher, Stahlarbeiter und natürlich auch allen Anderen spätestens nach 6h eine Pause von 30min zugesteht!
heißen müsste.
MkG,
Christi@n
-------------------------------------------------
Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|