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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Dreier Trupp verboten ? | 43 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515223 | ||
Datum | 18.10.2008 19:35 MSG-Nr: [ 515223 ] | 7928 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Zinnhobler Stimmt nun die Aussage dieses FAs? Nein. Und wer sowas vom Stapel läßt Geschrieben von Andreas Zinnhobler Ein Dreier-Trupp, der von einem Truppführer geführt wird, würde sich also in einem rechtsfreien Raum bewegen und es würde kein Versicherungsschutz deswegen bestehen. beweist, daß er davon definitiv keine Ahnung hat. Wer solche Nägel rein haut muß beweisen, daß das was er sagt gilt. Nicht Du mußt beweisen, daß es nicht gilt ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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