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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rente... | 39 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515654 | ||
Datum | 20.10.2008 23:27 MSG-Nr: [ 515654 ] | 13084 x gelesen | ||
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Geschrieben von Adrian Horbert Bei entsprechender Untersuchung z.B. G26 sehe ich rechtlich nichts, was gegen den aktiven Einsatz sprechen sollte. Die Tauglichkeit nach G26.3 ist keine Untersuchung auf Feuerwehrtauglichkeit. Sie ist eine zivile Untersuchung auf die gesundheitliche Tauglichkeit Atemschutz zu tragen. Es gibt aber noch jede Menge Möglichkeiten, warum jemand trotzdem kein AGT oder kein FM wird (Platzangst, Höhenangst, PTSD, fehlende geistige Entwwicklung,...). Die G26.3 kann ein Bestandteil der Beurteilung zur Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst sein (sozusagen Mindestanforderung), aber nicht das abschließende Kriterium. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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