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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rente... | 39 Beiträge | ||
Autor | Rüdi8ger8 K.8, Mehlby / Schleswig Holstein | 515658 | ||
Datum | 20.10.2008 23:35 MSG-Nr: [ 515658 ] | 12985 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Richtig es bezieht sich nicht auf eine körperlich noch auf eine geistige Behinderung, eine G26 Untersuchung ist vor kurzem wie sonst auch erfolgreich abgeschlossen wurden, Diensttauglichkeit ist vom Arzt bescheinigt demnach bestätigt wurden. Eine allgemeine Diensttauglichkeit ist ebenfalls vom Arzt bestättigt wurden, kann eine Wehrführung dennoch verlangen das man weder aktiv Dienst in der Einsatzabteilung noch in der Reserveabteilung ableistet sondern in die Ehrenabteilung überzutreten hat? Mit kamaradschaftlichem Gruß... Rüdiger | ||||
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