Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rente... | 39 Beiträge |
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 515662 |
Datum | 20.10.2008 23:39 MSG-Nr: [ 515662 ] | 13026 x gelesen |
Themengruppe: | Notfallseelsorge / Krisenintervention |
Sorry, du hast vollkommen recht.
Ich wollte mit meiner Aussage zum Ausdruck bringen, dass meiner Meinung jemand, der eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht und dann eine Untersuchung nach G26.3 absolviert und besteht auch weiterhin in der Feuerwehr aktiven Dienst versehen kann. Die G26.3 enthält ja in der Anamnese auch die Frage nach Vorerkrankungen, bei korrekter Beantwortung der Frage sollten die Gründe für die Erwerbsunfähigkeit zu Tage kommen. Wenn der Arzt dann keine Bedenken äußert, ist für mich eine Tauglichkeit für den aktiven Feuerwehrdienst erstmal gegeben.
Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)
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