Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rente... | 39 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 515694 |
Datum | 21.10.2008 07:09 MSG-Nr: [ 515694 ] | 12756 x gelesen |
Themengruppe: | Notfallseelsorge / Krisenintervention |
Hallo!
Geschrieben von Peter KofflerSo, der Arzt stellt fest, super .. Sie können täglich eine gewisse STd-Anzahl arbeiten, egal welchen Job, allerdings keine volle 8 Std...ergo Erwerbsgemindert.
aber.. ganz toll, weil man natürlich ein Helfersyndrom hat und über den Gesetzen als Feuerwehrmann steht, darfst Du selbstverständlich gern die G26 mit aller Belastung durchführen, die Atemschutzstrecke und die Übungen jährlich kannst du auch... klasse
ENTWEDER bin ich Erwerbsgemindert, dann muss ich in den sauren Apfel beissen und darf keine Feuerwehrtätigkeit machen
ODER ich kann Feuerwehrtätigkeit inkl. G26 machen... dann kann ich auch arbeiten gehen.
Für die neue Erwerbsminderungsrente gilt: Je nach dem Grad der noch vorhandenen Leistungsfähigkeit wird entweder eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt. Kann der Betroffene nur noch unter drei Stunden pro Tag arbeiten, erhält er eine volle Erwerbsminderungsrente. Ist er zwischen drei und sechs Stunden pro Tag leistungsfähig, kann er die halbe, teilweise Erwerbsminderungsrente beanspruchen. Wer noch mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig ist, hat keinen Anspruch.
Gruß vom Berg
Jakob
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"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."
Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser.
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