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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rente... | 39 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 515713 | ||
Datum | 21.10.2008 11:08 MSG-Nr: [ 515713 ] | 12576 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Peter Koffler ENTWEDER bin ich Erwerbsgemindert, dann muss ich in den sauren Apfel beissen und darf keine Feuerwehrtätigkeit machen Das kann so nicht stimmen. Zum einen werden selbst bei Ausschreibungen zum mD BF schwerbehinderte mit gleicher Eignung gesucht und bevorzugt und zum anderen kenne ich einen anerkannt schwerbehinderten, herztransplantierten Atemschutzgeräteträger einer FF. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten. | ||||
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