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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rente... | 39 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 515715 | ||
Datum | 21.10.2008 11:16 MSG-Nr: [ 515715 ] | 12510 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Tach, Geschrieben von Thomas Ruppel Zum einen werden selbst bei Ausschreibungen zum mD BF schwerbehinderte mit gleicher Eignung gesucht und bevorzugt Steht wo? Hab ich noch nciht gelesen. Damit widerspricht man ja dem Feuerwehrgesetz nach körperlicher und geistiger Eignung ohne auf die G26.3 weiter einzugehen. Kann ich mir nicht vorstellen Geschrieben von Thomas Ruppel zum anderen kenne ich einen anerkannt schwerbehinderten, herztransplantierten Atemschutzgeräteträger einer FF. Der dann vermutlich die Haftung ausgeschlossen hat. Nichtsdestotrotz.... ich würde mit ihm in meiner Gruppe nicht in den Einsatz gehen. Ich habe nämlich keine Lust nachher bei der Witwe vorbeizuschauen wenn da mal was passieren sollte. Das Risiko ist mir persönlich schlicht zu hoch. Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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