News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rente... | 39 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 515719 | ||
Datum | 21.10.2008 11:29 MSG-Nr: [ 515719 ] | 12470 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Peter Koffler Steht wo? Hab ich noch nciht gelesen. Damit widerspricht man ja dem Feuerwehrgesetz nach körperlicher und geistiger Eignung ohne auf die G26.3 weiter einzugehen. Zum Beispiel: http://www.stadt-koeln.de/arbeitgeber_stadt-koeln/stellenangebote/berufe/13024/index.html Oder bei mir in Greifswald, wenn auch gD und nicht Einsatzdienst mD (PDF): http://daten.greifswald.de/dokumente/Stellenangebot-Brandoberinspektor.pdf Geschrieben von Peter Koffler Der dann vermutlich die Haftung ausgeschlossen hat. Nichtsdestotrotz.... ich würde mit ihm in meiner Gruppe nicht in den Einsatz gehen. Er erste Teil ist Vermutung, der zweite schlicht unsinnig. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|