Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rente... | 39 Beiträge |
Autor | Rüdi8ger8 K.8, Mehlby / Schleswig Holstein | 515729 |
Datum | 21.10.2008 12:13 MSG-Nr: [ 515729 ] | 12515 x gelesen |
Themengruppe: | Notfallseelsorge / Krisenintervention |
Feuerwehr-Unfallkasse
Feuerwehr-Unfallkasse
Ich wollte nun auch keine Debatte auslösen zumal dies nicht dem Zweck meiner Fragestellung entsprach denn mir ging es erstmal um die rechtlich Seite.
Aber hier nochmal der Grund weshalb Erwerbsminderungsrente, die soll dazu dienen damit eine effektive ambulante Behandlung durchgeführt werden kann, die bis jetzt sehr erfolgsversprechend aussieht und in kürze beendet sein wird.
Nun erhielt ich eine Nachricht von der FUK, das eine Einschränkung und/oder Dienstuntauglichkeit von Seiten der FUK nicht gesehen wird und somit aus deren Sicht ein normaler Dienst verrichtet werden kann also der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Eine FA-Ärztliche Bescheinigung auf meinen Wunsch hin, wird nochmals ausgestellt da eben auch aus FA-ärztlicher Sicht keine Bedenken besteht.
Ich denke schon, das man zwischen beruflicher Ausübung und dem eines Feuerwehrdienstes differenzierter rangehen müsste denn ich habe über 40 Std. die Woche gearbeitet, tlw. von Morgens um 5:00 Uhr bis Abends 22:00 Uhr, wenn es hochkommt habe ich dazwischen zwei Pausen gehabt um mir ein Brot zu gönnen, dies habe ich jahrelang gemacht weil mir die Arbeit Spaß bringt/gebracht hat.
Ich denke auch nicht, das ich von mir behaupten kann, das ich ein Mensch bin der keine Lust zur Arbeit hat, mir kribbelst jetzt schon in den Händen, der von Natur aus faul ist, aber egal, ich lasse mal die Aussage bzw. die Meinung so stehen.
Zur Ferndiagnostik, ich würde wohl an einem Helfersyndrom leiden: Und wenn es so wäre? Solange keine Gefahr für Andere und/oder für mich ausgeht an einer E-Stelle spielt dies denke ich keine große Rolle...
Zur Beruhigung, ich leide nicht an einem Helfersyndrom...
Zur Äußerung: Für die Zeit sollte man meine Erwerbsminderungsrente auf null stellen... Warum?
Ich denke, ich habe genug zur Rentenversorgung beigetragen und warum soll ich dann nicht die Hilfe in Anspruch nehmen, die mir hilft und wenn es die Erwerbsminderungsrente ist, die mir nur einen Bruchteil des Unterhaltes finanziert...
und abzusehen ist, das ich in zwei Jahren meinem Beruf wieder voll nachgehen kann/werde...
So, das mal ein kleines Statement zu den aufkommenden Fragen und Unklarheiten, kann sein das ich mit meiner Sichtweise falsch liege kann aber auch sein, das ich damit doch richtig liege, das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Danke für Eure Beiträge...
Mfg.
Rüdiger
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