Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rente... Information zwecks Hyperkinetische Störungen ! | 22 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515783 |
Datum | 21.10.2008 19:32 MSG-Nr: [ 515783 ] | 7160 x gelesen |
Feuerwehr-Unfallkasse
Geschrieben von Dennis PohleJedoch habe ich mal eine gegenfrage an dich. Es gibt ein Medikament was eigtl. ein AD (Anti-Depressiver) ist.
Nehmen wir mal an ich bin in deiner Wehr, du chef. Würdest du mich dann zu einem Einsatzfall mitnehmen ?
Nein.
Geschrieben von Dennis PohleSonst finde ich deine Meinung bzw. dein evtl vorgehen Okay, wie würde es jedoch ausehen mit den entsprechenden Bescheinigungen ?
Wer soll etwas bescheinigen?
Was soll er bescheinigen?
Was sind die Ausschlußkriterien?
Woher weiß der der da was bescheinigen soll, was uns bei unserer wenig planbaren Tätigkeit erwartet?
Geschrieben von Dennis PohleAuch hier liegst du soweit richtig, jedoch, laut FUK Niedersachsen, besteht Indirekt keine bedenken an Einsätzen Teilzunehmen. Versicherungsschutz besteht, sofern es nicht eine KRankheit wie Elepsie oder andere Anfall-mäßige Krankheiten sind. Sonst kann ich dir zustimmen.
Der Versicherungsschutz ist mal nicht mein primärer Gedanke. Wenn dieser greifen muß ist vorher was schief gelaufen. ich sehe es als meine Aufgabe an, zu vernindern, daß es zum Versicherungsfall kommt.
Geschrieben von Dennis PohleFalls eins mit JA Beantwortet wurde, muss geschaut werden, vom Arzt, was er hat.
s.o. Welcher Arzt, weiß er was wir tun, wo sind die Grenzen,...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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