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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rente... | 39 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 515787 | ||
Datum | 21.10.2008 19:53 MSG-Nr: [ 515787 ] | 12410 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Jakob Theobald Also hat der Satz "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt" nicht nur die Funktion eines "Platzhalters" ;-) Na ja. Sind wir mal ehrlich. Da werden im Hinblick auf die möglichst lange gesunde Verwendbarkeit (und niedrige Kosten insbesonere bei Heilfürsorge) Bewerber schon aus anderen Gründen ohne einen GdB auszuweisen) ausgemustert... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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