Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Rente... Information zwecks Hyperkinetische Störungen ! | 22 Beiträge |
Autor | Denn8is 8P., Bad Münder / Niedersachsen | 515854 |
Datum | 22.10.2008 10:01 MSG-Nr: [ 515854 ] | 6955 x gelesen |
Geschrieben von ---Klaus Bethge--- Schade, weitere Kommentare schenke ich mir..
Das war auf dein Beitrag bezogen da ich nicht wusste, ob das Thema oder das andere gemeint war.
Sonst kannst du ruhig, deine Kommentare posten.
Geschrieben von ---Klaus Bethge--- Welchen Einsatzwert soll das haben?
Für mich eine sicherheit mit Medikation erstmal zu sehen, wie ich soweit "klar" komme.
Geschrieben von ---Klaus Bethge--- nein, wäre ich Einsatzleiter, ich würde hier ein klares NEIN sagen.
Worauf bezogen ? auf den Einsatzdienst oder Allgemein ?
Stellt sich mir die Frage, warum durfte ich vorher mitfahren und nu nach Diagnose nicht mehr ?
Warum dürfen "geistig behinderte" mit zu Einsätzen und nicht jemand der nur ADHS hat, fähig ist selber zuhandeln und gefahren einzuschätzen ?
Seht die Frage bitte als "Allgmein" an und nicht auf mich bezogen. Wobei man Geistig behinderungen nicht mit einer Hyperkinetischen Störung vergleichen kann, da man herr über sich selber ist und auch Gefahren einschätzen kann.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|