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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtliche Unterschiede zwischen Feuerwehren?4 Beiträge
AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen516053
Datum23.10.2008 11:24      MSG-Nr: [ 516053 ]3510 x gelesen

Hallo,

wenn ihr eine anerkannte Werkfeuerwehr seit, gilt für euch natürlich die UVV Feuerwehren.
Lies mal § 1 "Geltungsbereich" und §2 "Begriffsbestimmungen.

Die FwDV 7 gilt dann für euch ebenso. Sie Regelt den Atemschutzeinsatz einer speziellen Gruppe(Feuerwehr).
Dagegen richtet sich die GUV-R190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" an alle Nutzer (Industrie, Handwerk, usw.)
Also nicht: "Entweder - Oder" sondern "Speziell - Allgemein".

Leider kann ich zur Frage 2m-Funkkonzept nichts sagen, da ich nicht weiß, wie das aussieht.
Aber ein Atemschutztrupp muss ein Handfunkgerät dabei haben, sonst ist keine Atemschutzüberwachung möglich und auch kein Notruf "mayday".

Gruß
Harald



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 23.10.2008 10:09 Manf7red7 K.7, Papenburg
 23.10.2008 11:23 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 23.10.2008 11:24 Hara7ld 7H., Erfurt
 23.10.2008 12:22 Volk7er 7L., Erlangen

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