News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Unterschiede zwischen Feuerwehren? | 4 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 516053 | ||
Datum | 23.10.2008 11:24 MSG-Nr: [ 516053 ] | 3510 x gelesen | ||
Hallo, wenn ihr eine anerkannte Werkfeuerwehr seit, gilt für euch natürlich die UVV Feuerwehren. Lies mal § 1 "Geltungsbereich" und §2 "Begriffsbestimmungen. Die FwDV 7 gilt dann für euch ebenso. Sie Regelt den Atemschutzeinsatz einer speziellen Gruppe(Feuerwehr). Dagegen richtet sich die GUV-R190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" an alle Nutzer (Industrie, Handwerk, usw.) Also nicht: "Entweder - Oder" sondern "Speziell - Allgemein". Leider kann ich zur Frage 2m-Funkkonzept nichts sagen, da ich nicht weiß, wie das aussieht. Aber ein Atemschutztrupp muss ein Handfunkgerät dabei haben, sonst ist keine Atemschutzüberwachung möglich und auch kein Notruf "mayday". Gruß Harald | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|