Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Geräteverwaltung im Digitalfunk | 32 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 516240 |
Datum | 24.10.2008 13:08 MSG-Nr: [ 516240 ] | 10059 x gelesen |
Themengruppe: | Digitalfunk |
Bereitschaftspolizei
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Landkreis
Landkreis
Moin moin,
in Sachsen zumindest wird es so sein, dass jedes Tetra-Gerät zur BOS-Stelle Sachsen gehen muss, welche sich bereits jetzt auf dem Gelände der BePo in Leipzig befindet. Dort kommt jedes Gerät an die "Software-Tankstelle" wo zwei Dinge passieren a) wir das Gerät dem Netz bekannt gemacht und b) bekommt das Gerät seine BOS-Sachsen spezifischen Daten geflasht.
Wer wann zu welcher Zeit welche Gruppen aus welchen Gründen auch immer schalten, besprechen und nutzen darf wird in einer extra Projektgruppe "Taktik" festgelegt, wo u.a. hochrangige Einheitenführer aller BOS sitzen. Die sitzen seit vielen Monaten zusammen und brühten über solche Dinge, über die wir uns hier unten nun unsere mehr oder weniger "fachlichen" Gedanken machen. Es wird nichts dem Zufall überlassen bleiben, weil wir Deutschen nichts dem Zufall überlassen werden. Rechnet also mit der deutschen Gründlichkeit, denn diese wird wie ein Dermoklesschwert über uns schweben. Und ich bin sicher, dass sich ein KTW aus dem LK A ganz sicher auch weiterhin mit Status 9 im LK B fremdanmelden kann...
Ciao
mICHael
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