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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehrleute im Brandeinsatz verunglückt | 321 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 519100 | ||
Datum | 03.11.2008 22:36 MSG-Nr: [ 519100 ] | 147372 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dietmar Reimer Nee, eben nicht. Der Staat verpflichtet sich, in guten und in schlechten Tagen zum Beamten zu halten , und für sein Auskommen zu sorgen. Das hat mit Leistung nichts zu tun. Das ist schwer zu verstehen, ist aber so.:-) Parallelen zur Ehe sind nicht zu übersehen...:-) Ist aber nur die eine Seite der Medaille. Der Beamte hat sich gem. dem Landesbeamtengesetz auch mit voller Hingabe seinem Dienst zu widmen. Außerdem ist der Begriff "Lebzeitbeamter" falsch gewählt. Das bedeutet mitnichten, dass er auf Lebzeit Beamter ist und er nicht mehr zu kündigen ist. Ich behaupte mal, dass der Kündigungsschutz für einen Angestellten im öffentlichen Dienst ab dem 40 Lebensjahr nicht schlechter ist. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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