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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehrleute im Brandeinsatz verunglückt | 321 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 519109 | ||
Datum | 03.11.2008 22:47 MSG-Nr: [ 519109 ] | 147190 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ist aber nur die eine Seite der Medaille. Der Beamte hat sich gem. dem Landesbeamtengesetz auch mit voller Hingabe seinem Dienst zu widmen. Das ist richtig, nur wer definiert, wo die volle Hingabe aufhört. Im Leben jedes Menschen sind Situationen denkbar, die die persönliche Leistungsfähigkeit einschränken. Dies führt aber nicht automatisch zu einer Entfernung aus dem Dienst. Das Beamtenverhältnis ist eben auf Dauer angelegt. Nebenbei bemerkt setzt dieses System eine gehörige Portion Idealismus voraus. Herausragende Leitungen werden eben nicht unbedingt honoriert, sondern leider eher das Mittelmaß... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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