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Rubrik | Einsatz | zurück | |||
Thema | Feuerwehrleute im Brandeinsatz verunglückt | 321 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 519111 | |||
Datum | 03.11.2008 22:49 MSG-Nr: [ 519111 ] | 147171 x gelesen | |||
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Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ich behaupte mal, dass der Kündigungsschutz für einen Angestellten im öffentlichen Dienst ab dem 40 Lebensjahr nicht schlechter ist. Liegt aber auch daran, daß die Beamten und der öD sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr angenähert haben. Jeder wollte die Vorteile des anderen Beschäftigungsverhältnisses auf das seinige übertragen - was teilweise auch gelungen ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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