alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErsatz von Sachschäden; speziell bei Privatfahrzeugen12 Beiträge
AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg519710
Datum06.11.2008 21:26      MSG-Nr: [ 519710 ]4048 x gelesen

Hallo,

zum Thema halter gibts auf versicherung-online24.com folgende aussage:


Halter eines Fahrzeuges

Derjenige der die ständige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und dies auf eigene Rechnung in Gebrauch hat, nennt man Halter eines Fahrzeugs. Dabei ist das Eigentumsrecht und die polizeiliche Zulassung auf den Namen des Halters nicht zwingend notwendig.

Im Rahmen des Verkehrs-Rechtschutzes wird für dieses Risiko Rechtsschutz gewährt.


ERgänzt hierzu noch ein Link.

Interessant wäre ja noch die Frage, wie denn nun Besitzer definiert ist. ISt das bei Autos nicht derjenige, der den Fahrzeugbrief in den Händen hält?


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 06.11.2008 21:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
 06.11.2008 21:26 Jens7 F.7, Wernau
 06.11.2008 21:29 Juli7an 7H., Stemwede
 07.11.2008 08:42 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 07.11.2008 11:58 ., Stuttgart
 06.11.2008 21:38 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 06.11.2008 21:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
 06.11.2008 22:08 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.11.2008 07:33 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 07.11.2008 08:39 Tors7ten7 M.7, Obertshausen
 07.11.2008 13:04 Alex7and7er 7H., Weissach
 07.11.2008 15:58 Mart7in 7K., Welle

0.182


Ersatz von Sachschäden; speziell bei Privatfahrzeugen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt