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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ersatz von Sachschäden; speziell bei Privatfahrzeugen | 12 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 519711 | ||
Datum | 06.11.2008 21:29 MSG-Nr: [ 519711 ] | 3884 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jens Fischer ISt das bei Autos nicht derjenige, der den Fahrzeugbrief in den Händen hält? Das würde ich als Eigentum bezeichnen. besitz ist für mich wenn jemand die tatsächliche Gewallt über etwas ausübt. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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