News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ersatz von Sachschäden; speziell bei Privatfahrzeugen | 12 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 519734 | ||
Datum | 07.11.2008 08:42 MSG-Nr: [ 519734 ] | 3517 x gelesen | ||
Hallo zusammen! Geschrieben von Julian Holsing Das würde ich als Eigentum bezeichnen. besitz ist für mich wenn jemand die tatsächliche Gewallt über etwas ausübt. Durch meine 2 Jahre kaufmännische Shcule kann ich euch diese Version bestätigen. Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Gewalt über eine Sache hat, im Falle eines Autos also derjenige, dessen Name im Fahrzeugbrief steht. Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat, im Falle des Autos also der, der den Schlüssel in der Hand hat. Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|