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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErsatz von Sachschäden; speziell bei Privatfahrzeugen12 Beiträge
AutorTimo8 B.8, Stuttgart / BaWü519749
Datum07.11.2008 11:58      MSG-Nr: [ 519749 ]3440 x gelesen

Geschrieben von Patrick WeegenEigentümer ist derjenige, der die rechtliche Gewalt über eine Sache hat, im Falle eines Autos also derjenige, dessen Name im Fahrzeugbrief steht.

Ganz so leicht ist es leider nicht, aber ich fang mal weiter vorne an:

Halter ist, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt; das können auch mehrere Personen sein. Eigentümer ist, wem das Fahrzeug tatsächlich gehört. Halter und Eigentümer können unterschiedliche Personen sein; beim Leasing ist das z.B. regelmäßig der Fall (Leasingnehmer = Halter, Leasinggeber = Eigentümer). Neben Halter und Eigentümer gibt es noch den Versicherungsnehmer; das kann wieder eine andere Person als Halter und Eigentümer sein.

Ganz fies ist, dass die im Fahrzeugbrief/ -schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person nun noch eine andere sein kann. Der Brief bzw. die ZB liefern zwar einen Anscheinsbeweis für die Halter- bzw. Eigentümereigenschaft, real kann das aber wieder ganz anders sein. Und wer das Fahrzeug dann im Einzelfall fährt, steht wieder auf einem anderen Blatt...


Zur Ursprungsfrage: Ich hatte mal einen Reifenschaden am Pkw eines Familienangehörigen auf der Fahrt zum Alarm - völlig problemlos ersetzt bekommen.


Gruß, Timo



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