Rubrik | Techn. Hilfeleistung |
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Thema | Gesichtsschutz Hilfeleistungseinsatz | 19 Beiträge |
Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 520007 |
Datum | 08.11.2008 19:46 MSG-Nr: [ 520007 ] | 7575 x gelesen |
mein beitrag vom 17.03.08 - suchbegriff: drahtgittervisier
heute kam die antwort der unfallkasse...nach erstem überfliegen, ohne die einzelnen guv´s zu durchforsten würde ich sagen, das man um das "normale" kunststoffvisier nicht herumkommt...das in verbindung mit einer brille wäre optimal....
Sehr geehrter Herr Lorenz,
für den Einsatz von hydraulichem Rettungsgerät halten wir Gesichtsschutz für erforderlich. Eine Brille erfüllt diese Forderung nicht. Siehe GUV-I 8651, C16. Ein Feuerwehrhelm mit angebauten oder eingebauten Visier halten wir für geeignet.
Weitere Forderungen als in GUV-I 8651 aufgeführt, gibt es von unserer Seite nicht. Sie haben die Möglichkeit einen für Sie geeigneten Gesichtschutz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung
auszuwählen. Hier können Sie festlegen, gegen welche
Gefährdungen ein Schutz erreicht werden soll, z.B. mechanische Gefährdung und Hitze. Als Hilfe bei der Auswahl kann die GUV-R 192 "Benutzung von Augen und Gesichtsschutz" dienen (Siehe insbesondere Punkt 3.1.3.1). Drahtgittervisiere können grundsätzlich als Schutz gegen mechanische Gefährdungen eingesetzt werden, wenn sie einen ausreichende Beständigkeit gegen aufprallende Festkörper aufweisen. Sie schützen jedoch z.B. nicht gegen Säurespritzer.
Die GUV-R 192 erhalten Sie kostelos bei der Unfallkasse Hessen oder über das Internet unter www.unfallkassen.de.
Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer
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