Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Menschenverstand contra Vorschriftenwerk | 63 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 520091 |
Datum | 09.11.2008 12:08 MSG-Nr: [ 520091 ] | 14490 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Landesfeuerwehrschule
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Interessanter Brief.
Ich habe in irgendeiner Zeitschrift von >7 Jahren mal was ähnliches gelesen.
Da ging es um Leiter einer Feuerwehr, die keinen Mut hatten FA mitzuteilen, daß sie für Führungsaufgaben ungeeignet sind und sie in der Hoffnung die LFS würde dieses tun dennoch auf Lehrgänge schicken und sich dann wiederum wundern wenn der FA doch die Prüfung besteht. Warum die Prüfung dann doch bestanden wurde, wurde in dem Text soweit ich mich erinnern kann nicht Thematisiert. Die politische Problematik dürfte aber fast jedem klar sein.
Meine Forderungen daher:
1. Mehr Voraussetzungeslehrgänge für die Führungslehrgänge.
So findet zum Einen ein besseres Sieben statt und zudem wird die Basisausbildung verbessert.
2. Vorprüfungen auf Kreisebene. Nur wer eine Vorprüfung besteht darf zu Fürhungslehrgängen an die LFS. Die Vorprüfung ist jedoch maximal zwei Jahre gültig. Daher muß der Lehrgangsbesuch zeitnah erfolgen oder die Vorprüfung wiederholt werden.
3. Jeder Lehrgang darf maximal zweimal besucht werden. Wer nach dem zweiten Mal nicht bestanden hat wird es auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht packen.
4. Man sollte über die Einführung zusätzlicher zivile Mindesvoraussetzungen für Führungslehrgänge nachdenken.
MkG
Marc
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