Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Menschenverstand contra Vorschriftenwerk | 63 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 520143 |
Datum | 09.11.2008 15:25 MSG-Nr: [ 520143 ] | 14073 x gelesen |
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Christian BergmannGeht das für Dich in Richtung mehr Module für die Führungsausbildung? Zum Beispiel Module ála Recht, Führung und Leitung, Ausbildung, ...
Oder den das die Voraussetzung über vorhandene Lehrgänge erfüllt wird? Also neben TM I noch eine Mindestzahl weiterer technischer Lehrgänge oder Fortbildungen. Maschinist, Ergänzungslehrgänge für GF oder auch mal eine Ausbilderlehrgang für RDA
Beides. Beim GF könnte es eine Mindestanzahl an besuchten technischen Lehrgängen sein. Bringt den angehenden GF etwas mehr an Vorwissen, welches jetzt teilweise en passant noch während des GF-Lehrgangs vermittelt werden muß.
Beim ZF könnte ich mir auch das eine oder andere Ergänzungsmodul zum GF (welches Teilweise noch geschaffen werden müßte) als Voraussetzung vorstellen.
Geschrieben von Christian BergmannIst die Frage ob man eine gewisse Schulbildung oder Ausbildung als Voraussetzung nimmt.
Und wenn ja mit welchem Maßstab. Auch kann man überlegen ob es da noch weitere Möglichkeiten gibt.
MkG
Marc
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