Rubrik | Unfallverhütung |
zurück
|
Thema | Menschenverstand contra Vorschriftenwerk | 63 Beiträge |
Autor | Anto8n S8., Boppard / RLP | 520260 |
Datum | 09.11.2008 19:11 MSG-Nr: [ 520260 ] | 13750 x gelesen |
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Feuerwehrdienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Geschrieben von Marc DickeyMan sollte über die Einführung zusätzlicher zivile Mindesvoraussetzungen für Führungslehrgänge nachdenken.
Ist ein ZF mit einer Kochausbildung schlechter als einer mit einem Doktortitel. Nicht falsch verstehen aber wo würdest du sagen liegt die Mindestvorrausetzung ?
Zu dem Thema Fortbildungen ich glaube es liegt im interesse eines jeden GF / ZF sich selber fortzubilden sonst könnte es ihm passieren das er von einem "kleinen" TM "naßgemacht" wird.
Kleines Beispiel wir hatten eine Übung nach FWDV 3, der Angriffstrupp nahm sich denn Verteiler und ging los. 1 sek. später das Geschrei des GF seit wann der Angriffstrupp selber seinen Verteiler setzt.
Nach der aufklärung durch den TM sagte er ; oh das wußte ich nicht sorry.
Geschrieben von Marc Dickey1. Mehr Voraussetzungeslehrgänge für die Führungslehrgänge.
Dem stimme ich zu
MKG Anton
Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|