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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | DGUV Aussage zu Hanrath Stiefel | 20 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Oberlichtenau / Sachsen | 520415 | ||
Datum | 10.11.2008 17:32 MSG-Nr: [ 520415 ] | 5604 x gelesen | ||
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Geschrieben von Benni Katz Auch die fallen unter die Untersagungsverfügung. Hallo ! Das ist so nicht richtig. Ich hatte das Problem auch (Ultra BJ 12/06). Habe heute die Antwort der Unfallkasse Sachsen erhalten , wonach nur die Stiefel nicht mehr verwendet werden dürfen, welche in den Zeiträumen der Verfügungen genannt sind! Alle anderen können weiter verwendet werden!!! Das hab ich schriftlich und daran werde ich mich halten. Also einfach mal die zuständigen Stellen fragen, und nicht auf jeden "Schlaumeier" hören- dann ist man schlauer. In diesem Sinne ! MkG Thomas | ||||
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