Rubrik | Sonstiges |
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Thema | AED in kleinem Industrieunternehmen | 21 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 520474 |
Datum | 10.11.2008 21:18 MSG-Nr: [ 520474 ] | 4849 x gelesen |
Infos: | 12.01.08 HIOs und AED-2 12.01.08 BGund AED-1
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Medizinproduktegesetz
Geschrieben von Johannes RunteIch will dem Hersteller jetzt keinen Vorwurf machen, ich denke das es von unserem Arbeitgeber so vorgegeben war und eine vernünftige Schulung mit Übungspuppe bei der nächsten Ersthelferschulung folgen wird.
Nunja, man muss da zwei Verschiedene Dinge unterscheiden.
Das eine ist die notwendige Ausbildung.
In der Ausbildung wird vermittelt was man mit dem Gerät macht, wann man was damit macht und so.
Die Dauer für sowas ist:
90 Minuten (bei vor kurzem absolvierten EH-Kurs)
180 Minuten bei vorhandenem EH-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
315 Minuten ohne einen EH-Kurs drumrum.
Darin ist auch die konkrete Anwendung des Gerätes enthalten. Inkl. praktischer Übung am Phantom.
Etwas ganz anderes ist die notwendie Einweisung in das Gerät nach den Vorschriften die sich aus dem MedizinProdukteGesetz ergeben.
Die Grundidee hierbei ist: Bestimmte Geräte sind potentiell gefährlich (für den Anwender, den Patienten und dritte), also soll sich der anwender damit besonders gut auskennen.
Also muss ihm das jemand, der sich mit dem Gerät richtig gut auskennt, zeigen und erklären. (Dies ist regelmäßig der Hersteller (in Form einer bestimmten Person) oder speziell Geschulte andere Personen).
Das ist für jedne Gerätetyp notwendig. (Da sich die Bedienung von Gerät zu Gerät deutlich unterscheiden kann. Das MPG gilt ja nicht nur für AEDs.)
Um so eine Einweisung hat es sich bei euch offensichtlich gehandelt.
Grüße
Manuel, den Sachverhalt vereinfacht dargestellt habend
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