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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Anforderung für Ausbilder Atemschutz | 16 Beiträge | ||
Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 520976 | ||
Datum | 12.11.2008 12:22 MSG-Nr: [ 520976 ] | 6536 x gelesen | ||
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Hallo, laut den Infos der SFS Regensburg brauchst du in Bayern für den Lehrgang "Ausbilder Atemschutz" als Voraussetzung den Gruppenführer und den Ausbilder Feuerwehr. Aber definiere bitte "Örtlicher Ausbilder für Atemschutz". Falls du die Weiterbildungen für bereits ausgebildete Atemschutzgeräteträger meinst, das machen bei uns die Führungskräfte und Atemschutzgerätewarte. Für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger kommen dann die Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger. Grüße, OBM R.Helm -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug- FF Hirschberg/Saale Gefahrgutzug Saale-Orla "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering) | ||||
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