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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Anforderung für Ausbilder Atemschutz | 16 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland | 521092 | ||
Datum | 12.11.2008 16:07 MSG-Nr: [ 521092 ] | 5956 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Also ich kann nur fürs Saarland sprechen, hier benötigt man zur Teilnahme am Lehrgang "Ausbilder für Atemschutzgeräteträger" entweder den Atemschutzgerätewartlehrgang oder den genannten "verkürzten" Lehrgang. Dieser wird bei uns aber auch an der LFS angeboten: LFS Punkt 12.17 und richtet sich halt an die Personen die Ausbilder machen möchten, aber nicht in die Praxis wollen, also keine Geräte prüfen wollen. Der Lehrgang dauert dann nur 2 statt 5 Tage, berechtigt aber auch nicht als Gerätewart zu arbeiten. Ob die Teilnehmer des verkürzten Kurses dann auch schon die jährliche Unterweisung durchführen dürfen weiss ich nicht... Gruß aus dem Saarland t0bias --------------------------------------------------------------- alles nur meine private Meinung | ||||
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