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Technische Hilfeleistung
RubrikAusbildung zurück
ThemaFreistellung vom der Arbeit für Lehrgäng3 Beiträge
AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern521107
Datum12.11.2008 17:45      MSG-Nr: [ 521107 ]1873 x gelesen

Hallo Kollege??

kann nur positive Erfahrungen weiter geben. Habe für alle Lehrgänge Sonderurlaub bekommen.
Jugendwart 1 Woche, Gruppenführer 1 Woche, THL 1 Woche, Zugführer 2 Wochen..... Auch bei Einsätzen wird keine Lohnersatzleistung bei der Gemeinde beantragt. Brauchte nur ne Bestätigung des Kommandanten über die Dauer des Einsatzes. Bin allerdings Beamter und da steht in irgendeinem Gesetz für Bundesbeamte und Bundesrichter drin, daß sie freizustellen sind. Habs aber grad nicht zur Hand. Personaleinsetzer zicken zwar ein wenig wenns um Lehrgänge geht, aber ein wirkliches Problem gabs nie.
Bin im Zustelldienst in meinem Wohnort beschäftigt. Einsätze in der Arbeitszeit kein Problem. Schau aber auch immer, daß ich weiterkomm wenn die größte Arbeit gemacht ist.
Gruß vom Ammersee,
Thomas



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 12.11.2008 17:33 Olaf7 S.7, Hildesheim
 12.11.2008 17:45 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
 12.11.2008 17:59 Dani7el 7 H.7, Gemmingen

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