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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Freistellung vom der Arbeit für Lehrgäng | 3 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 521107 | ||
Datum | 12.11.2008 17:45 MSG-Nr: [ 521107 ] | 1873 x gelesen | ||
Hallo Kollege?? kann nur positive Erfahrungen weiter geben. Habe für alle Lehrgänge Sonderurlaub bekommen. Jugendwart 1 Woche, Gruppenführer 1 Woche, THL 1 Woche, Zugführer 2 Wochen..... Auch bei Einsätzen wird keine Lohnersatzleistung bei der Gemeinde beantragt. Brauchte nur ne Bestätigung des Kommandanten über die Dauer des Einsatzes. Bin allerdings Beamter und da steht in irgendeinem Gesetz für Bundesbeamte und Bundesrichter drin, daß sie freizustellen sind. Habs aber grad nicht zur Hand. Personaleinsetzer zicken zwar ein wenig wenns um Lehrgänge geht, aber ein wirkliches Problem gabs nie. Bin im Zustelldienst in meinem Wohnort beschäftigt. Einsätze in der Arbeitszeit kein Problem. Schau aber auch immer, daß ich weiterkomm wenn die größte Arbeit gemacht ist. Gruß vom Ammersee, Thomas | ||||
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