Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Neue Katschtzfahrzeuge Eckdaten | 54 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 521211 |
Datum | 13.11.2008 00:55 MSG-Nr: [ 521211 ] | 12806 x gelesen |
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritze
Moin
So, die Pflichtenhefte stehen beim BBK online. Nach der ersten Lektüre der Anforderungen ans LF-KatS fielen mir zwei Dinge auf:
1) Das Gesamtgewicht ist nirgends festgelegt. Da steht nur Gewichtsklasse M, also max. 14 Tonnen. Ich denke nicht, dass das Fahrzeug ein 14-Tonner werden soll? Damit wären auch wieder all jene draußen, die sich an diese Sache mit einem Bewilligungsbescheid über ein LF 10/6 anhängen wollten - zumindest dort, wo noch vom Land im Einzelfall gefördert wird.
2) Die Tieflagerung der TS ist nicht vorgegeben, *kann* also auch so eine Liftgeschichte werden.
Folglich müsste man nun abwarten, wer den Auftrag erhält, wie das Fahrzeug endgültig aussehen wird, und dann prüfen, ob man noch "mitmachen" kann/sollte/will.
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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